Tierschutzrechtliche Bestimmungen
1) Beim Ausbilden und dem Trainieren von Hunden gilt das Verbot von:
- jeglicher Form von Gewalt oder Aggression auszuüben
- der Gebrauch von Teleimpulsgeräten und deren Attrappen
- der Gebrauch von Stachelhalsbändern, Krallenhalsbänder
- der Einsatz von Dopingmitteln
Der Verein weist darauf hin, dass in Österreich der Besitz von Teleimpulsgeräten und Korallenhalsbändern sowie Stachelhalsbändern verboten ist! Verstöße gegen die Bestimmungen führen zum Ausschluss bzw. Platzverbot.
. 2) Wenn der Hund im Auto oder Autoanhänger hinterlassen wird, muss der Hundehalter dafür sorgen, dass dem Hund ausreichend frische Luft und Wasser zur Verfügung stehen.